Kodex

 

Meine Arbeit erfolgt im Rahmen des nachfolgend definierten Kodex, unter Berücksichtigung des geltenden Mediationsgesetzes.

 

1 Ethische Werte

Folgende Werte dürfen Sie in meiner Arbeit erwarten:- Menschlich eine respektvolle Begegnung,
- Konstruktive Kommunikation auf Augenhöhe,
- Transparenz,
- Überlassen von Eigenverantwortung und eigenen Entscheidungen,

2 Haltung

Unabhängig davon, wer beauftragt und bezahlt, sichere ich ab Erstkontakt folgende Haltung zu:

- Neutralität allen Beteiligten gegenüber,
- absolute Verschwiegenheit nach außen,
- absolute Verschwiegenheit innerhalb des Prozesses gegenüber den Beteiligten (bei gleichzeitiger Einhaltung der gesetzlichen Grenzen),

3 Qualität

Ich prüfe bereits ab Erstkontakt, ob eine Zusammenarbeit Aussicht auf Erfolg hat.

Ich versichere, bestehende persönliche oder wirtschaftliche Beziehungen und Interessenskonflikte zu den Parteien sofort offenzulegen. Es wird eine Zeitspanne von einem Jahr als Richtlinie angesetzt, sollte eine der Parteien bereits Klint gewesen sein. Jeder Teilnehmer hat jedoch vor Beginn des eigentllichen Mediationsprozesses das Recht, mich als Mediator abzulehnen. In dem Fall ist nur das Vorbereitungsgespräch u. U. kostenpflichtig.

4 Teilnehmerpflichten

Alle teilnehmenden Personen sind auf rein freiwilliger Basis dabei, keine der Pateien darf unter Druck gesetzt oder indirekt oder direkt unter Ankündigung einer nachteiligen Konsequenz zur Teilnahme gedrängt werden.

Jeder Teilnehmer hat das Recht, den Verlauf jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen.

Jeder Teilnehmer bringt die Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit mit, versichert, ausreichend zu kommunizieren und sich an die zeitlichen Vorgaben zu halten.

Die Teilnehmer sichern faires, kultiviertes Verhalten zu. Auf verletzende Sprache, taktische Unterbrechungen oder andere absichtsvolle Manipulationen wird verzichtet.

Die Parteien verpflichten sich, während eines laufenden Mediationsvorgangs keine gerichtlichen Schritte einzuleiten.

Die übermittelten Texte unterliegen dauerhaft auch für die jeweiligen Klienten der absoluten Vertraulichkeit Dritten gegenüber und dürfen auch vor Gericht nicht verwertet werden.

Die Parteien verpflichten sich, dass die final erreichte, schriftlich fixierte Vereinbarung verbindlich und dauerhaft gilt.

5 Formelles

Die Kosten und die Kostenstruktur sowie die Aufteilung der Kosten wird im Vorfeld geklärt und schriftlich vereinbart.

Ebenfalls im Vorfeld wird besprochen und festgelegt, wann und in welchem Unfang Aufzeichnungen unternommen werden und wer sie erhält. Dieselbe Absprache wird für das erreichte Ergebnis/die Einigung vorgenommen.

Der oben definierte Kodex ist Bestandteil der AGB oder ersetzt diese, wenn nötig.